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Münchner Parkhausmord: Anwälte reichen Wiederaufnahmeantrag ein

Archivmeldung vom 16.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Im Fall der ermordeten Charlotte B., die am 15. Mai 2006 erschlagen in ihrem Münchner Penthouse gefunden wurde, haben die Anwälte des verurteilten Neffen Benedikt T. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Ein Münchner Anwalt und ein Experte für Wiederaufnahmeverfahren hätten den 102 Seiten dicken Antrag am 1. Februar beim Landgericht München I eingereicht, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf den Antrag.

Sie forderten, T., der seit 13 Jahren im Gefängnis sitzt, "freizusprechen". Die Anwälte stützten sich auf ein Gutachten eines Rechtsmediziners, wonach DNA-Spuren am Tatort falsch bewertet und ausschließlich dem Neffen zugeordnet worden seien, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Außerdem sei nicht bestimmt worden, woher die DNA-Reste stammten, zum Beispiel von Blut, Speichel oder Schweiß.

Die Herkunft zu bestimmen gehöre aber "zu den anerkannten Standards" der DNA-Analytik, heißt es in dem Antrag, über den das Nachrichtenmagazin berichtet. Zusätzlich habe eine ausführliche Fallanalyse eines privat ermittelnden Profilers zweifelhafte Ermittlungsergebnisse herausgearbeitet. So seien Abdrücke irrtümlich als Handschuhspuren gedeutet worden, zudem sei der Todeszeitpunkt falsch berechnet worden, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. "Die Grundannahmen des Gerichts sind meiner Ansicht nach nicht zu halten", sagte der Verfasser der Fallanalyse, der langjährige Leiter der Bremer Mordkommission, Axel Petermann, dem "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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