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Bericht: 1. FC Köln verhandelt über Corona-Hilfe

Archivmeldung vom 25.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
1. FC Köln
1. FC Köln

Als bislang erster bekannter Bundesligaverein verhandelt der 1. FC Köln laut eines Medienberichts womöglich über staatliche Corona-Hilfe. Das "Handelsblatt" schreibt in seiner Dienstagausgabe unter Berufung auf "mehrere mit der Sache betraute Personen", der Klub habe beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) angefragt, welche Staatshilfen in Frage kämen.

Unter anderem soll über eine Bürgschaft in Höhe von rund zehn Millionen Euro gesprochen worden sein, schreibt die Zeitung. Das Bundeswirtschaftsministerium soll den Klub allerdings auf das Land NRW verwiesen haben. Die Gespräche mit der Landesregierung in NRW dauerten noch an, hieß es. Der 1. FC Köln teilte mit, man habe sich mit dem WSF als Instrument beschäftigt, beabsichtige aber nicht, dessen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Weiter wollte sich der Verein nicht äußern, schreibt das "Handelsblatt".

Das Bundeswirtschaftsministerium und das NRW-Finanzministerium wollten keinerlei Stellungnahme abgeben. Der 1. FC Köln prognostizierte im November infolge der Coronakrise für die vergangene und die aktuelle Saison einen Umsatzverlust von mindestens 40 Millionen Euro. Geschäftsführer Alexander Wehrle sagte damals der Kölnischen Rundschau, "es könne aber durchaus auch ein noch größerer Umsatzverlust werden" und sprach noch nicht absehbare Aspekte wie Merchandising, andere Marketingeffekte und die TV-Einnahmen an. Der Verein verfüge über "entsprechende Kreditlinien" und habe "sehr gute und vertrauensvolle Gespräche" mit den Banken geführt, so Wehrle.

Der WSF richtet sich an Konzerne und größere Mittelständler, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen sind berechtigt, Anträge auf Hilfen beim WSF zu stellen. Der Staat kann dabei verschiedene Hilfen gewähren, bis hin zu einer Verstaatlichung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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