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DFB-Sportgericht: Ein Pokalspiel Sperre für Berlins Hubnik

Archivmeldung vom 09.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bildmarke des DFB-Pokal
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Roman Hubnik vom Bundesligisten Hertha BSC Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste DFB-Pokalspiel seiner Mannschaft belegt worden. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2013/2014. Hubnik war in der 100. Minute des DFB-Pokal-Viertelfinalspiels zwischen Hertha BSC Berlin und Borussia Mönchengladbach am 8. Februar 2012 von Schiedsrichter Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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