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Pyrotechnik: Werder muss 10.000 Euro Geldstrafe zahlen

Archivmeldung vom 17.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
SV Werder Bremen
SV Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens von Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Zum DFB-Pokalauftakt beim 1. FC Saarbrücken am 04. August 2013 wurden im Fanblock der Bremer Bengalisches Feuer sowie sechs Tage später zum 1. Bundesliga-Spieltag bei Eintracht Braunschweig Nebeltöpfe gezündet. Darüber hinaus hatten in Saarbrücken einige Bremer Zuschauer nach Spielende den Zaun überklettert. Ordnungskräfte, Polizei, aber auch Bremer Spieler und Verantwortliche konnten die Situation nach wenigen Minuten durch Gespräche mit den Fans wieder beruhigen, sodass diese zurück in den Block gingen.

"Unsere Fans haben sich einen fantastischen Ruf in der Bundesliga erarbeitet. Dazu passt das Bild, dass wir zum wiederholten Male vor allem durch den Einsatz von Pyrotechnik auffallen, überhaupt nicht. Das schadet uns in besonderem Maße, weder der Verein noch die Fans profitieren davon. Wir sind weiterhin entschlossen, mit aller Macht gegen diese Leute vorzugehen. Wir werden auch weiterhin jeden Täter, den wir identifizieren können, belangen und für die Strafe aufkommen lassen", so Werder-Präsident und Geschäftsführer, Klaus-Dieter Fischer.

Werder Bremen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Quelle: Werder Bremen GmbH & Co KG aA (ots)

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