Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Sport 1860: Zwei Spiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit

1860: Zwei Spiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit

Archivmeldung vom 19.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
TSV München von 1860
TSV München von 1860

1860 München wurde aufgrund der Vorkommnisse während des Heimspiels gegen RW Ahlen (8. Februar 2010) "wegen mangelnden Schutzes des Gegners und wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, auferlegt, die Heimspiele gegen den FC St. Pauli (7. März 2010) und gegen FSV Frankfurt (21. März 2010) jeweils unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen", lautet das Urteil des DFB-Sportgerichts.

"Angesichts der schwerwiegenden Vorfälle ist eine gravierende Strafe zu verhängen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Die bloße Verhängung einer Geldstrafe reicht nicht mehr aus."

Folgende Auflagen wurden erteilt:

1) Für das Heimspiel gegen den FC St. Pauli wird der Verkauf von maximal 25.000 Karten für die Anhänger der Löwen gestattet. Jeglicher Kartenvorverkauf wird heute Freitag, 19. Februar, beendet! Dem FC St. Pauli wird der Verkauf von 6.900 Karten (dies entspricht 10% bezogen auf die Stadionkapazität) gestattet. Ab heute, Freitag, 19. Februar, ist der Verkauf über den FC St. Pauli nur gegen Vorlage des Personalausweises und namentlicher Registrierung des Käufers erlaubt.

2) Für das Heimspiel gegen FSV Frankfurt wird der Verkauf von maximal 13.000 Karten für Anhänger des TSV 1860 gestattet. Jeglicher Kartenvorverkauf wird heute, 19. Februar, beendet. Das Spiel ist unter Schließung der Heimstehplatzbereiche in der Nord- und Südkurve (Unterrang) auszutragen. Karteninhaber der Stehplatzbereiche sind in Abstimmung mit der Abteilung Prävention und Sicherheit des DFB im Mittel- bzw. Oberrang der Nordtribüne zu platzieren. Bei Gästekarten gilt die gleiche Regelung wie beim Spiel gegen St. Pauli.

"Das Urteil trifft uns hart, weil wir gutwillige und treue Fans vom Stadionbesuch ausschließen müssen", sagt Löwen-Präsident Rainer Beeck. "Wir werten das Urteil trotzdem als ein richtiges Signal, weil es allen unseren Fans unmissverständlich deutlich macht, dass sie durch Fehlverhalten ihrem Verein und nicht zuletzt auch sich selbst sehr großen Schaden zufügen können."

"Das Urteil ist weitsichtig und zukunftsweisend", erklärt 1860-Geschäftsführer Manfred Stoffers. "Wir haben zudem die Auflage bekommen, 30.000 Euro in ein Projekt zu investieren, in dem wir zusammen mit unseren Fans neue und effektive Wege zur Vorbeugung von Ausschreitungen im Stadion entwickeln. Dies kommt unserem Konzept, an den Ursachen orientierte Vorbeugungsarbeit zu leisten, sehr entgegen. Zusammen mit den Vereinsorganen und dem Fanrat werden wir uns unverzüglich an die Arbeit machen."

Quelle: TSV München von 1860

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tadler in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige