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Olympia-Abstellung: Werder drängt weiter auf Klarheit

Archivmeldung vom 31.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Geschäftsführung von Werder Bremen wird den bisher eingeschlagenen juristischen Weg im Streit um die Abstellungspflicht für das olympische Fußball-Turnier weiter beschreiten und hält an der Berufungsklage vor dem CAS gegen die Verfügung des FIFA-Richters Slim Aloulou (Tunesien) vom Mittwoch, 30.07.2008, fest. Dieser hatte eine zwingende Abstellungspflicht für Spieler unter 23 Jahren interpretiert.

Nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Entscheids des Einzelrichters der Kommission für den Status von Spielern ist die Geschäftsführung von Werder Bremen zu der Auffassung gekommen, dass sich an den Fakten des Streitfalls nichts geändert hat. Ähnlich wie schon im Rundschreiben des FIFA-Präsidenten vor zwei Wochen basiert auch das Urteil des Richters in keiner Weise auf den aktuellen Statuten, in denen klar geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Klub einen Spieler abzustellen hat. Beschlüsse des FIFA-Dringlichkeits-Komitees, das Ausnahmen von diesen Regelungen erlauben könnte, konnten vom Richter nicht nachgewiesen werden.

Der CAS hat eine Anhörung mit anschließender Entscheidung bis spätestens Dienstag, 05.08.2008, in Aussicht gestellt.

Die weiteren Verfahren von Werder Bremen und Schalke 04 vor dem CAS gegen das IOC und brasilianische NOC sind vom CAS nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die dort anhängig gemachten Klagen haben sich damit erledigt.

Quelle: Werder Bremen GmbH & Co KG aA

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