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Gesetzentwurf: Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Archivmeldung vom 10.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium hat am Dienstag einen Gesetzentwurf mit einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz veröffentlicht. In Doping-Fällen sind die Ermittlungsbehörden in besonderer Weise auf Informationen von Sportlern und ihrem Umfeld angewiesen, meldete die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf die Behörde.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "Ziel der Einführung der Kronzeugenregelung sei, „einen sichtbaren Anreiz für Täter zu schaffen, Informationen über dopende Leistungssportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben“.

Der Gesetzentwurf ist mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesinnenministerium gemeinsam erarbeitet worden.

„Doping hat ganze Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Das Anti-Doping-Gesetz ist ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats, Betrüger und ihre Hintermänner zur Verantwortung zu ziehen“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

„Wir wollen eine spezifische Kronzeugenregelung schaffen, um die Insider zu ermutigen, mit ihrem Wissen Doping offenzulegen“, wurde Lambrecht von der dpa zitiert. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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