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Ausschluss aus DFB-Pokal: Dynamo Dresden scheitert vor Oberlandesgericht

Archivmeldung vom 14.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
SG Dynamo Dresden
SG Dynamo Dresden

Zweitligist Dynamo Dresden ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Antrag gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der kommenden Saison zu erreichen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag mit.

Der Verein wollte unter Einschaltung des Gerichts erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des DFB und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können.

Das Oberlandesgericht wies den Antrag der Dresdner als unbegründet zurück und legte dem Verein die Verfahrenskosten von 130.000 Euro auf. Als Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass bereits ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, mit dem der Antrag auf Zulassung zum DFB-Pokal abgelehnt worden war. Dieser Schiedsspruch habe die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils, so die Richter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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