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Justizministerin: Keine Hürden für Klagen in Karlsruhe

Archivmeldung vom 02.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt den Vorschlag ab, beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eine Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen einzuführen. "Wir dürfen auf keinen Fall Regelungen schaffen, die grundlegende Hemmschwellen schaffen, um Verfassungsbeschwerde einzulegen. Eine Verfassungsbeschwerde ist das einzige Instrument, das einem Bürger noch bleibt, wenn er sich durch Gesetze in seinen Rechten verletzt fühlt", sagte die FDP-Politikerin der OSTSEE-ZEITUNG.

BVG-Präsident Andreas Voßkuhle hatte vorgeschlagen, wegen der Arbeitsbelastung des Gerichts mit über 6500 Anträgen im Jahr für offensichtlich aussichtslose Anträge eine Art "Mutwillensgebühr" von bis zu 5000 Euro zu erheben. Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt schlug vor, eine Entlastungskommission einzusetzen, die prüft, ob die Besetzung der beiden Karlsruher Senate ausreichend sei oder aufgestockt werden müsse. Es dürfe nicht sein, dass die Bearbeitungsdauer und die Zahl unerledigter Verfahren ansteige. Zustände wie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssten vermieden werden. Dort stapelten sich 150 000 unerledigte Verfahren.

Quelle: Ostsee-Zeitung (ots)

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