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Magdeburger Ordnungsdienst Land prüft Aufrüstung in Ordnungsämtern - Alkoholstreifen mit Schlagstöcken?

Archivmeldung vom 01.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der Debatte um Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen prüft das Landesinnenministerium, ob Mitarbeiter städtischer Ordnungsämter mit Pfefferspray und Schlagstöcken ausgerüstet werden können.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Die Verwaltungsmitarbeiter sollten die Schlagstöcke und Pfefferspray "nur zur Selbstverteidigung einsetzen können - nicht zur Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen", sagte Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) der Zeitung. Auch prüfe das Ministerium, wie es eine Ausweitung des heute in Magdeburg in Kraft getretenen beschränkten Alkoholverbots vor den Kneipen am Hasselbachplatz auf andere Städte unterstützen kann. Zwar patrouilliert dort nun verstärkt die Polizei, grundsätzlich aber soll das Ordnungsamt das Verbot durchsetzen und bei Verstößen Zwangsgelder bis zu 2000 Euro verhängen. Die Prüfung, ob die Amtsmitarbeiter mit Schlagstöcken und Pfefferspray ausgerüstet werden, geht laut Erben auf das Magdeburger Ordnungsamt zurück. Mitarbeiter hätten bemängelt, "dass sie Aufgaben wie die Polizei übernehmen müssen, aber ohne entsprechende Befugnisse und Ausrüstung".

Das Verbot in Magdeburg gilt zunächst bis Ende März. Eine Verlängerung hängt davon ab, ob die Zahl der Straftaten zurückgeht. "Wir schauen uns auch an, ob das Verbot auf andere Orte übertragbar ist", so Erben. Selbst werde das Land keine Verbotszonen vorschlagen. Man begnüge sich damit, den Städten und Gemeinden Mustertexte für Verordnungen anzubieten, die auch Klagen vor Gericht standhalten sollen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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