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Bundesfinanzminister erwägt, Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieten zu kappen

Archivmeldung vom 04.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Olaf Scholz, 2017
Olaf Scholz, 2017

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwägt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten im Zuge der anstehenden Reform der Steuer zu beschneiden. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

"Die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat, ist noch nicht abgeschlossen", heißt es in dem Papier. Da nach einer Reform vor allem in teureren Lagen in den Ballungszentren mit teils erheblichen Steuererhöhungen zu rechnen ist, denkt Minister Scholz offenbar darüber nach, die Mieter vor steigenden Kosten zu schützen. Bisher darf der Vermieter die Grundsteuer komplett auf die Mieten umlegen. "Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung nicht ausschließt, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer eingeschränkt beziehungsweise abgeschafft wird", sagte FDP-Politiker Markus Herbrand der Redaktion. "Alle Besitzer von Mietshäusern würden im Ergebnis zusätzlich zur Kasse gebeten. Ein solcher Schritt stellt sicher keinen Investitionsanreiz zur Schaffung neuen Wohnraums durch private Investoren dar."

Kontext:

Das Verfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer im April für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung für eine Reform bis Ende 2019 Zeit gegeben. Die veraltete Bewertung von Grundvermögen entspreche nicht mehr dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz, hatten die Richter geurteilt. Die bisherigen Bewertungskriterien stammen in Westdeutschland aus dem Jahr 1964. In Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935. Auf deren Grundlage sei eine gleiche und gerechte Steuerbelastung für Mieter und Immobilienbesitzer nicht mehr gegeben. Die notwendige Reform wird Veränderungen für Eigentümer und Mieter bringen. Dabei wird es Gewinner und Verlierer geben.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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