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Vogelsberger Müllrebellen beauftragen Juristische Vorprüfung der ZAV Satzung

Archivmeldung vom 19.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vogelsberger Müllrebellen
Vogelsberger Müllrebellen

Wie bereits gegenüber ZAV und der Öffentlichkeit angekündigt, haben die Müllrebellen den ersten Schritt zum Erhalt der alten Müllsatzung getan: Die Beauftragung der juristische Vorprüfung.

Im Rahmen dieser Vorprüfung wird die neue Satzung von einer auf Satzungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei hinsichtlich ihrer Rechtskonformität untersucht. Sollte sich im Zuge dessen herausstellen, dass die Satzung wie vermutet offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt, wird im Nachgang auch das Normenkotrollverfahren angestrengt.

Zu diesem Schritt sehen sich die Müllrebellen letztlich genötigt, da keine der ursprünglich an ZAV und Politik gestellten Fragen beantwortet wurden. Auch die von Kopp und Künz vor der Wahl vollmundig und medienwirksam geforderte, aktive Mitarbeit der Müllrebellen wurde nicht in Anspruch genommen.

Im Gegenteil, auf Verbandsversammlungen wird gedroht, gemauert und die in Aussicht gestellten Gespräche in unabsehbare Zeit verschoben.

Die Müllrebellen, unterstützt durch große Teile der Bevölkerung sowie 3.300 Landfrauen fordern weiterhin den Erhalt der alten, bewährten Satzungen, Beibehaltung der Gebührenhöhe, freie Wahl der Behältergrößen sowie Beibehaltung von Abfuhr-Frequenz und der Biotonne.

Quelle: Vogelsberger Müllrebellen

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