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IHK Niedersachsen fordert baldmöglichst gesetzliche Neuregelung für verkaufsoffene Sonntage

Archivmeldung vom 18.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überfüllte Fußgängerzone, Verkehrsstau und endlich wieder Sonntag bis Sonntag arbeiten?
Überfüllte Fußgängerzone, Verkehrsstau und endlich wieder Sonntag bis Sonntag arbeiten?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Industrie und Handelskammer Niedersachen (IHKN) fordert von der Landesregierung, mit einem neuen Gesetz zur Sonntagsöffnung baldmöglichst dem geänderten gesellschaftlichen Verhalten Rechnung zu tragen. "Die Zeiten haben sich geändert und ich wünsche mir, dass die Politik dies einsieht. Sonntagsöffnungen sind ein gutes Mittel, um die Belebung der Innenstädte zu befördern und Zentren zu reaktivieren", sagte Hauptgeschäftsführerin Susanne Schmitt im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die FDP hat bereits angekündigt, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.  Die Wirtschaft erwarte keine zahlenmäßige Ausweitung der Sonntagsöffnung, sondern Rechtssicherheit. "Uns geht es darum, dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, rechtssicher eine begrenzte Anzahl von Sonntagen zu öffnen", sagte Schmitt. Natürlich würden vier verkaufsoffene Sonntage nicht reichen, um den stationären Einzelhandel zu retten. "Aber sie sind geeignet, dem potenziellen Kunden die Attraktivität der Innenstädte zu zeigen und erlebbar zu machen, damit er auch an anderen Tagen zum Einkaufen kommt", so die Hauptgeschäftsführerin. Sinnvoll und wichtig sei auch eine Flexibilisierung im Hinblick auf politische Gemeinden. "Unser Wunsch wäre je Ortsteil vier mit einer Obergrenze von nicht mehr als acht pro politischer Gemeinde."

Die aktuelle rechtliche Situation ist laut Schmitt für den Einzelhandel schwierig, viele Standortgemeinschaften würden aufgrund der Querelen ganz auf Sonntagsöffnungen verzichten. "Händler gehen in Vorleistung. Wenn zwei Tage vor der planten Öffnung ein Gericht verfügt, dass diese nicht stattfinden kann, ist das bitter", sagte Schmitt. Und das nicht nur für Händler, sondern auch für die Kunden. "Der Negativeffekt bei einer abgesagten Sonntagsöffnung ist viel stärker, als wenn erst gar keine geplant gewesen wäre."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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