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Unionsfraktionsvize für Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 29.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Thorsten Frei (2020)
Thorsten Frei (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) spricht sich für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes aus. "In der aktuellen, sehr schwierigen Phase der Pandemie wäre es hilfreich, durch mehr bundeseinheitliche Kriterien und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen", sagte Frei der "Welt".

Es gehe folglich darum, "im Gesetz klare und für ganz Deutschland wirkende Wenn-dann-Regelungen zu definieren". Rechtstechnisch ginge dies nur so, "dass Bundestag und Bundesrat im Bundesinfektionsschutzgesetz noch klarere und enger gefasste Vorgaben machen", sagte Frei weiter.

"Das Parlament hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle wesentlichen Entscheidungen zu Grundrechtseingriffen selbst zu treffen." Die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena sagte unterdessen, dass der Bundesrat einer wie von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag in den Raum gestellten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht zustimmen müsse: "Der Bundestag kann das Infektionsschutzgesetz ohne Zustimmung des Bundesrats ändern", sagte Leisner-Egensperger der Zeitung. "Das Infektionsschutzrecht fällt nicht unter die Politikbereiche, bei denen es eine Zustimmung der Länder bräuchte." Etwaige Gesetzesänderungen müssten dem Bundesrat allerdings zugeleitet werden. "Wenn eine Mehrheit der Ländervertreter mit den Maßnahmen nicht einverstanden sein sollte, könnte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundestag könnte den Einwand des Bundesrats dann mit Mehrheit zurückweisen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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