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EU-Gerichtshof stützt das Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz!

Archivmeldung vom 02.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kopftuch (Symbolbild)
Kopftuch (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Immer wieder wird uns von vielen Medien und bestimmten Politikern eingeredet, dass Kopftuchverbote generell als Angriff auf die Religionsfreiheit zu betrachten wären. Doch sogar der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) straft diese Behauptungen Lügen und bezeichnet Kopftuchverbote durch Arbeitgeber ausdrücklich als zulässig. Darüber berichtet die AfD.

Weiter berichtet die AfD: Wir sagen: Richtig so! Wenn Arbeitgeber an ihrem Arbeitsplatz religiöse Neutralität durchsetzen möchten, dann muss auch das Kopftuch unterbunden werden dürfen. In hoheitlichen Bereichen wie beispielsweise Gerichtssälen hat dieses Symbol der Frauen-Unterdrückung ohnehin nichts verloren.

Quelle: AfD Deutschland

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