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Verfassungsgericht: Inklusives Wahlrecht schon bei Europawahl

Archivmeldung vom 15.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Betreute Menschen und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter dürfen bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied übereinstimmenden Medienberichten zufolge das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag und folgte damit dem Eilantrag der Parteien Linke, Grüne und FDP.

Zuletzt hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, den Wahlrechtsausschluss für Behinderte unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben. Damit setzte sie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um.

Dieses hatte am 21. Februar die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt, allerdings sollte das Gesetz erst nach der Europawahl zum 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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