Verfassungsgericht: Inklusives Wahlrecht schon bei Europawahl
Archivmeldung vom 15.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttBetreute Menschen und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter dürfen bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied übereinstimmenden Medienberichten zufolge das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag und folgte damit dem Eilantrag der Parteien Linke, Grüne und FDP.
Zuletzt hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, den Wahlrechtsausschluss für Behinderte unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben. Damit setzte sie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um.
Dieses hatte am 21. Februar die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt, allerdings sollte das Gesetz erst nach der Europawahl zum 1. Juli in Kraft treten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur