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Union: Wesentliche Verschärfung bei der Verfolgung von Cum-Ex-Tätern im Jahressteuergesetz

Archivmeldung vom 10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Cum-Ex Steuerskandal Bild: Marco Verch, on Flickr CC BY-SA 2.0
Cum-Ex Steuerskandal Bild: Marco Verch, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  Marco Verch

Am gestrigen Mittwoch hat der federführende Finanzausschuss abschließend über das von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetz beraten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dabei wesentliche Regelungen zur Verschärfung bei der Verfolgung der Cum-Ex-Taten durchgesetzt.

Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler folgendes.

Antje Tillmann: "Es ist gut, dass die Ausdehnung der strafrechtlichen Verfolgungsregeln, insbesondere für Fälle von Cum-Ex, im Jahressteuergesetz 2020 beschlossen wurde. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um den Tätern rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile zu entziehen. Dies wahrt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts. Damit wird auch das Vertrauen in das nachdrückliche Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen alle Formen der Steuerhinterziehung gewahrt. Dieses Vertrauen wurde durch die drohende Verjährung der Rückforderungen zu Unrecht erstatteter Kapitalertragsteuern gegenüber einer Bank in Hamburg im Rahmen des Cum-Ex-Skandals zuletzt erschüttert.

Die rückwirkende Anordnung der Einziehung des Tatertrages bei vor dem 1. Juli 2020 bereits durch Verjährung erloschenen Ansprüchen erfolgt nur in Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte sich auch vorstellen können, diese rückwirkende Anordnung noch auf die Fälle einfacher Steuerhinterziehung hinaus auszudehnen. Jedoch respektieren wir die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Rückwirkung, auf die uns das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hingewiesen haben."

Fritz Güntzler: "Mit dem Jahressteuergesetz 2020 haben wir die Verjährungsfrist zur Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. Dies ist richtig und wichtig, denn es drohte, dass Cum-Ex-Straftäter straffrei davon kommen. Dem haben wir jetzt einen Riegel vorgeschoben. Von der Verlängerung der Fristen sind jedoch nicht nur Cum-Ex-Betrugsfälle, sondern sämtliche Sachverhalte der schweren Steuerhinterziehung erfasst. Damit werden wir der wachsenden Digitalisierung und Internationalisierung gerecht, welche die Verfolgung solcher Straftaten deutlich erschwert. Die Verlängerung der Verjährungsfrist wird für alle noch nicht verjährten Sachverhalte in Kraft treten.

Außerdem schaffen wir rechtssicher die Möglichkeit, auch bereits verjährte Taterträge aus Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß einzuziehen. Damit können Erträge aus schwerer Steuerhinterziehung auch nach der strafrechtlichen Verjährung noch zurückgeholt werden. Das sind wir vor allem den ehrlichen Steuerzahlern schuldig.

Wir sind froh, dass die SPD diesem Gesetz nun nach langen Verhandlungen endlich zugestimmt hat. Die Regelungen sind zwingend notwendig, um das Vertrauen der ehrlichen Steuerzahler in den Rechtsstaat zu stärken bzw. zu erhalten. Steuerstraftäter dürfen der Allgemeinheit keine schweren finanziellen Schäden zufügen können, nur weil Verjährungsfristen zu kurz sind."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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