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Entlassung von Schneiderhan und Wichert könnte wieder kippen

Archivmeldung vom 15.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die mit der Begründung verheimlichter und unvollständiger Sachinformation vorgenommene Entlassung von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Verteidigungs-Staatssekretär Peter Wichert im Zusammenhang mit der Affäre um den Luftschlag bei Kundus könnte, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung", die Bundesregierung in die peinliche Situation bringen, beide Führungspersonen womöglich wieder einstellen zu müssen.

Eine entsprechende Konsequenz ergebe sich nach den Erfahrungen der Wörner/Kießling-Affäre aus den Jahren 1983/84. Als Ergebnis der Arbeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und gerichtlicher Auseinandersetzungen war seinerzeit verbindlich festgestellt worden, dass Spitzenbeamte der Regierung zwar jederzeit aber nur ohne Begründung vom Dienstherrn in den vorzeitigen oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

Der frühere Vier-Sterne-General Günter Kießling war in Zeiten von CDU-Verteidigungsminister Manfred Wörner zu Unrecht in den Verdacht der Erpressbarkeit wegen behaupteter Homosexualität geraten und mit dieser Begründung vorübergehend aus dem Amt gedrängt worden.

Der damalige Unions-Obmann im Wörner/Kießling-Untersuchungsausschuss, Willy Wimmer, sagte der Zeitung: "Es müsste zum Rüstzeug jedes Verteidigungsministers gehören, dass die Konsequenzen aus der Wörner-Kießling-Affäre beherzigt werden. Wer wie der unerfahrene Karl-Theodor zu Guttenberg Entlassungen begründet, hat seinen Kopf schon in die Schlinge gelegt", so Wimmer. "Vor diesem Hintergrund kann ich der Bundesregierung nur dringend raten, noch vor der Arbeitsaufnahme des jetzigen Untersuchungsausschusses Konsequenzen des Tuns des Verteidigungsministers zu überdenken." Wimmer erinnerte daran, dass General Kießling seinerzeit nach seiner Entlassung "voll umfänglich" wieder in sein Amt eingesetzt werden musste. Es sei eben "eine sträfliche Fahrlässigkeit, ein so großes Haus wie das Verteidigungsministerium in die Hände von unerfahrenen oder unfähigen Chefs zu legen", so Wimmer.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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