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Urteil: Renate Künast darf auf Facebook beschimpft werden

Archivmeldung vom 19.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Renate Künast Bild: Verbraucherzentrale Bundesverband, on Flickr CC BY-SA 2.0
Renate Künast Bild: Verbraucherzentrale Bundesverband, on Flickr CC BY-SA 2.0

Renate Künast (Grüne) hatte auf die Herausgabe persönlicher Daten von Facebook-Nutzern geklagt, von denen sich die Bundestagsabgeordnete in Kommentaren beleidigt sah. Das Berliner Landgericht lehnte das Gesuch ab. Künast will in die nächste Instanz gehen. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast von Bündnis 90/ Die Grünen hatte gegen persönliche Beleidigungen in dem sozialen Netzwerk Facebook geklagt. Einige Nutzer hatten die Politikerin in Kommentaren übel beschimpft. Künast wollte daraufhin von Facebook die personenbezogenen Daten der Kommentatoren erhalten, um zivilrechtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Das Berliner Landgericht hat nun am 9. September entschieden: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19).

Beleidigung oder „zulässige Meinungsäußerung“?

Dies war nur die drastischste Beleidigung. Insgesamt hatte Künasts Anwalt Severin Riemenschneider auf die Herausgabe der Klarnamen und Anmeldedaten von 22 Facebook-Nutzern geklagt, die die Politikerin zum Teil mit ähnlich drastischen Formulierungen beleidigt hatten. Laut des Beschlusses, der der Berliner Morgenpost vorliegt, handelt es sich in allen 22 Fällen nicht um Beleidigungen sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

„Schlechter Witz und fatales Signal“

Das Berliner Landgericht wollte sich zu dem Beschluss nicht äußern. Man dürfe sich erst gegenüber der Presse äußern, wenn eine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten förmlich zugestellt und das mit Rückübersendung eines Nachweises an das Gericht sichergestellt sei, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Berliner Morgenpost.

Im Netz sorgte der Beschluss für empörte Reaktionen, auch aus Künasts eigener Partei. So twitterte die Bundessprecherin der Grünen Jugend Ricarda Lang:

Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. „Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall geht nun vor das Kammergericht.

Auslöser der beleidigenden Facebook-Kommentare war ein mittlerweile gelöschter Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich, der sich auf einen Artikel in der „Welt“ bezieht über eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 1986. Damals sprach eine grüne Fraktionskollegin von Künast zum Thema „Häusliche Gewalt“, als ein CDU-Abgeordneter fragte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren.

Laut dem Artikel der „Welt“ rief Künast damals dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ In dem Facebook-Post hatte Liebich diese Aussage um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt. Nach Auffassung des Berliner Landgerichts war das zulässig. So heißt es in der Beschlussbegründung: „Da sich der Zwischenruf der Antragstellerin ebenfalls im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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