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dbb: Europarecht und Berufsbeamtentum sind kein Widerspruch

Archivmeldung vom 27.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ulrich Silberbach
Ulrich Silberbach

Bild: DBB Beamtenbund und Tarifunion

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach steht zu einem vereinten Europa mit seiner Vielfalt - auch im Dienstrecht. Deutschlands nationales Dienstrecht und sein Berufsbeamtentum stärken Europa und tragen zur dessen Diversität bei, stellte der dbb Chef zum Auftakt des dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST "Europarechtliche Einflüsse auf das Beamtenrecht" am 27. Juni 2022 im dbb forum berlin heraus.

"Es ist kein Widerspruch, dass sich der dbb zu einem geeinten und vereinten Europa bekennt und gleichzeitig unser nationales öffentliches Dienstrecht hochhält. Beides, das Berufsbeamtentum und die europäische Staatszielbestimmung, sind in unserem Grundgesetz fest verankert", so Silberbach.

Als gewerkschaftliche Spitzenorganisation im öffentlichen Dienst gehöre es zudem zum Selbstverständnis des dbb, das Dienstrecht im Dialog mit Politik und Dienstgebenden in guter Sozialpartnerschaft verantwortungsbewusst weiterzuentwickeln. "Die Herausforderung ist dabei, die europäische Rechtsetzung und öffentliches Dienstrecht noch besser zu vereinbaren. Wir wollen, dass Ausnahmeregelungen, die zur Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstrechts hier und da gebraucht werden, auch in Zukunft erhalten bleiben", erklärte der dbb Chef. "Dabei reden wir aber nicht von weniger Schutz für die Arbeitnehmenden. Vielmehr müssen die beamtenrechtlichen Besonderheiten einfach nur besser erklärt und auf europäischer Ebene verdeutlicht werden." Da der europäische Arbeitnehmerbegriff nicht zwischen Angestellten- und Beamtenverhältnissen unterscheidet, könne es zu Normenkollisionen kommen. Um diese zu vermeiden, seien klare Ausnahmebestimmungen für den öffentlichen Dienst beziehungsweise das öffentliche Dienstrecht zu finden. Auch würden einige europäische Regelungen "schlicht nicht passen, weil zum Beispiel das Schutzniveau bei den Beamtinnen und Beamten bereits schon in anderer Art und Weise vorhanden ist".

Ein Streikrecht für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, wie es das Europäische Recht vorsieht, ist mit dem deutschen Berufsbeamtentum unvereinbar, betonte der dbb Chef. "Das wird sehr schnell klar, wenn man sich anschaut, wer die Regelungen im Tarifrecht trifft - das sind die Tarifvertragsparteien. Hier wird verhandelt und ein Vertrag geschlossen. Für die deutschen Beamtinnen und Beamten werden die Regelungen immer durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern getroffen, also durch die frei gewählten Abgeordneten in freier Entscheidung. Das ist richtig und gut so - und soll so bleiben. Der dbb ist und bleibt deshalb hier klar und eindeutig: Ein generelles Streikrecht ist nicht mit der ausgewogenen Balance von Rechten und Pflichten des Berufsbeamtentums und dem damit einhergehenden besonderen Treueverhältnis vereinbar", unterstrich Silberbach.

Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion (ots)

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