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Umgehung der Grunderwerbsteuer - Olaf Scholz legt Gesetz gegen Share Deals vor

Archivmeldung vom 30.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Olaf Scholz, 2016
Olaf Scholz, 2016

Foto: Frank Schwichtenberg
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will sich verstärkt als Kämpfer für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Geldwäsche profilieren - und bringt dazu an diesem Mittwoch zwei Vorhaben ins Kabinett ein, die seinen Anspruch unterstreichen sollen. Der Vizekanzler wird die Ministerrunde auch selbst leiten, denn Regierungschefin Angela Merkel ist im Urlaub.

Ein Anliegen, mit dem Scholz punkten will, ist das Eindämmen von Steuersparmodellen und Steuerschlupflöchern bei Immobiliengeschäften. Dazu liegt nun einen Gesetzentwurf vor, der sich gegen die so genannten "share deals" richtet und der dem Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe) vorliegt. Das sind Immobiliengeschäfte, bei denen die Zahlung der Grunderwerbsteuer vermieden wird, indem bei einer Transaktion nicht das komplette Grundstück in neue Hände übergeht. So reicht es bisher, nur knapp 95 Prozent an einer Gesellschaft zu erwerben, um die Zahlung von Grunderwerbsteuer zu umgehen - der Rest kann dann steuerfrei fünf Jahre später erworben werden. Vor allem in hochpreisigen Innenstadtlagen kommen diese "deals" zum Zuge. Allein Berlin entgehen laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) dadurch etwa 100 Millionen Euro an Steuereinnahmen im Jahr.

Scholz hat sich nun Vorschlägen seiner Länderkollegen angeschlossen und will zur Vorschrift machen, dass die Anteilsgrenze auf 90 Prozent gesenkt wird. Zudem wird die Nachkauffrist auf zehn Jahre verlängert, was "share deals" unattraktiver machen soll. Begründet wird dies im Gesetzentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, mit der künftig größeren Einschränkung der Handlungsfreiheit einer Gesellschaft, die Immobilien weiterhin auf diesem Weg der Anteilsteilung erwirbt. Die beiden Maßnahmen würden "die Gestaltungsspielräume verengen und damit die missbräuchliche Vermeidung der Steuer einschränken". Weiter heißt es zur Begründung des Gesetzes: "Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass durch die Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind" - also normale private Erwerber von Grundstücken und Immobilien oder kleinere Firmen. Scholz erwartet, dass die bisherigen Mindereinnahmen "weitgehend vermieden werden". Sie dürften sich bundesweit auf mehrere hundert Millionen Euro summieren.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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