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Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung fordert Qualitätsmaßstäbe für privat betriebene Pflege-WGs

Archivmeldung vom 17.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Westerfellhaus (2018)
Andreas Westerfellhaus (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, schließt nicht aus, dass Qualitätsmaßstäbe für privat betriebene Pflege-WGs entwickelt werden sollten.

Am Freitag sagte er im ARD-Mittagsmagazin: "Wenn der Gesetzgeber merkt, das Renditeorientierung stattfindet, sich daraus Geschäftsmodelle entwickeln, dann muss man auf diese neue Wohnform hinschauen." Es gehe um den Schutz des Menschen. "Wenn wir da den Eindruck haben, dass der Schutz nicht gewährleistet ist, dann muss der Gesetzgeber da hingucken. Das steht außer Frage", so Westerfellhaus.

Zugleich plädierte er dafür, dass man Menschen erklären müsse, was so eine Wohngemeinschaft sei, sie also informieren müsse, was diese von einer teilstationären oder vollstationären Versorgung unterscheide. Er appellierte zudem an die Selbstverantwortung - jeder könne sich in einer solchen WG für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, der wiederum Qualitätskriterien unterliegt.

Wieviele privat betriebene Pflege-WGs es in Deutschland gibt, ist unklar. Lediglich Bayern und Berlin erfassen die Zahl der Pflege-WGs auf Landesebene. Die Krankenkasse Barmer schätzt in ihrem Pflegereport, dass in Deutschland aktuell etwa 31.000 Menschen in rund 4.000 Pflege-WGs leben. Aber solche Pflege-WGs liegen rechtlich gesehen in einer Grauzone. Es ist nicht klar definiert, was genau eine Pflege-WG ist. Deshalb fallen viele Wohngemeinschaften nicht unter die Landesheimgesetze. Sie sind oft nicht meldepflichtig und werden somit nicht kontrolliert.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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