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NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Saarland fordern Nachbesserungen am Kohleausstiegs-Gesetz

Archivmeldung vom 14.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Heike / pixelio.de
Bild: Heike / pixelio.de

Vier Bundesländer fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf zum Kohleausstieg. NRW-Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) und seine Amtskollegen aus Niedersachsen, Baden-Württemberg und dem Saarland haben dazu einen Forderungskatalog an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geschickt, aus dem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung zitiert.

Darin beklagen sie eine "erhebliche Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken". Steinkohlekraftwerke dürften nicht, wie vorgesehen, ab 2027 zwangsweise und ohne Entschädigung stillgelegt werden. Auch seien die bis dahin möglichen Entschädigungen zu niedrig angesetzt.

Während der Kompromiss zum Ausstieg aus der Braunkohle einen festen Fahrplan und Entschädigungen von insgesamt 4,35 Milliarden Euro vorsieht, sehen sich Steinkohle-Kraftwerksbetreiber wie die Steag oder der Stadtwerkeverbund Trianel benachteiligt. Sie sollen ihre Blöcke bis 2026 freiwillig abschalten und dafür an einer Ausschreibung teilnehmen. Abschalten darf nur, wer am wenigsten Geld dafür haben will. Danach sollen die Kraftwerke laut Gesetzentwurf ohne Entschädigung auch zwangsweise stillgelegt werden können. Trianel hat bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen diese "Enteignung" zu prüfen.

Die Energieminister der Länder betonen nun in ihrem Brief an Altmaier, wenn Steinkohlekraftwerke als "Lückenfüller" früher abgeschaltet werden müssten, um den Braunkohlekompromiss zu ermöglichen, sei eine "entschädigungsfreie Stilllegung durch Ordnungsrecht" abzulehnen. Auch die geplanten Maximal-Entschädigungen im Ausschreibungsverfahren seien zu niedrig. Ferner fordern die vier Landesminister, die bis 2026 vorgesehenen Ausschreibungen bis 2030 zu. Zudem müssten die Anreize zur Umstellung von Kohlekraftwerken auf Gas mit Kraft-Wärme-Kopplung verbessert werden.

Dass sich auch das Saarland und Baden-Württemberg besonders benachteiligt sehen, liegt daran, dass ihre Steinkohleblöcke in der Regel als "systemrelevant" eingestuft werden und somit gar nicht vom Netz gehen dürfen. Für die Betreiber heißt das, dass sie von den Stilllegungs-Ausschreibungen ausgeschlossen werden und somit keinerlei Entschädigung erhalten würden. Die Minister fordern daher, es dürfe beim Kohleausstieg "keine systematische Benachteiligung von Anlagen in Süddeutschland" geben.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)


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