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Seehofer warnt Verfassungsgericht vor Ende des Betreuungsgelds

Archivmeldung vom 20.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Horst Seehofer bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013).
Horst Seehofer bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013).

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC-BY-SA-4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor dem Für Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Betreuungsgeldes hat Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer die Richter in Karlsruhe vor der Abschaffung gewarnt. "Zuallererst hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Herz für Familien und Kinder hat", sagte Seehofer. "Sollten juristische Spitzfindigkeiten obsiegen, bleibt das Betreuungsgeld ein Kernanliegen der CSU."

Seehofer betonte, der Bund müsse in jedem Falle auch in Zukunft Geld für eine bessere Wahlfreiheit junger Familien bereitstellen, falls das Betreuungsgeld kippt. "Unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten wir in Bayern an dieser familienpolitischen Leistung fest. Wir stehen für Wahlfreiheit für unsere jungen Familien, und da ist das Betreuungsgeld ein elementarer Bestandteil. Dafür muss der Bund auch künftig Geld bereitstellen", sagte Seehofer der "Bild".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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