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Arbeitgeber wollen Elternzeit radikal kürzen

Archivmeldung vom 19.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dr. Dieter Hundt Bild: BDA
Dr. Dieter Hundt Bild: BDA

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) will die Elternzeit radikal kürzen, um Mütter schneller in die Erwerbstätigkeit zurückzuholen. "Sobald der Ausbau der Kinderbetreuung gewährleistet ist, sollte die Elternzeit stufenweise auf zwölf Monate abgesenkt werden", sagte BDA-Präsident Dieter Hundt der "Welt".

Deutschland habe mit bis zu drei Jahren die im europäischen Vergleich längsten Elternzeiten. "Dies wirkt sich negativ auf die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt aus", so Hundt. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) wies die Forderung zurück: "Wie Eltern in Deutschland die Betreuung ihrer Kinder in den ersten drei Jahren organisieren, ist zum Glück immer noch Sache der Familien und nicht des BDA. Und das wird auch so bleiben. Familien haben eigene Bedürfnisse und sind nicht ökonomische Verfügungsmasse", betonte die Ministerin gegenüber der Zeitung. "Mit mir wird es keine Einschränkungen von Elterngeld und Elternzeit geben."

Die Forderungen der BDA beziehen sich auf einen Gesetzesentwurf des Familienministeriums, das die Großelternzeit einführen und die Elternzeit modernisieren will. "Je länger Frauen aus dem Beruf aussteigen, desto schwieriger ist die Wiedereingliederung, desto größer sind die Qualifikationsverluste und desto geringer sind die Karrierechancen", heißt es in einem der Zeitung vorliegenden Positionspapier der Arbeitgeber. "Mehr berufstätige Frauen sind ein wichtiger Beitrag gegen den zunehmenden Fachkräftemangel", erklärte Hundt.

Auch das Elterngeld, das Eltern bis zu 14 Monate als Lohnersatzleistung beziehen können, nimmt die BDA ins Visier: "Auch beim Elterngeld sind die Anreize zum Verbleib oder zur zügigen Rückkehr in Beschäftigung zu gering, um Wirkung zu entfalten", sagt BDA-Präsident Hundt. Der Elterngeldbezug gehe noch immer überwiegend mit einer vollständigen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit einher, obwohl das Bundeselterngeldgesetz Spielraum für eine fortwährende Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden lasse, schreiben die Arbeitgeber. Nur 3,7 Prozent der Elterngeldbezieher nutzten aktuell diese Möglichkeit. Für viele lohne es sich schlicht finanziell nicht, zu arbeiten, während sie Elterngeld beziehen.

"Eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit scheint unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen gegenüber einer Arbeitszeitreduzierung lohnenswerter", heißt es in dem Papier. Mit der bestehenden Elterngeldregelung werde das Ziel, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu steigern, nur unzureichend erreicht, so der BDA-Präsident. "Deshalb sollte der Elterngeldbezug auf maximal ein Jahr beschränkt werden", fordert Hundt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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