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Die Grünen: Berliner Zweckentfremdungsverbot gilt weiter

Archivmeldung vom 07.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, am Freitag dem rbb-Inforadio: "Das Gesetz gilt weiterhin. Es geht gerade nur noch um die Fälle, wo fraglich ist, ob eine Rückwirkung in Ordnung ist oder nicht. Alle anderen gesetzlichen Maßnahmen wie das Thema Leerstand werden weiterhin angewandt."

Schmidberger betonte, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das Gesetz zu evaluieren und zu verbessern. "Wir Grünen hatten damals auch ein anderes Gesetz eingebracht, weil wir das derzeitige Gesetz - es wurde ja unter Rot-Schwarz gemacht - ohnehin nicht für so wirkungsvoll hielten, weil zum Beispiel Abrisse mit dem Gesetz nicht verhindert werden können."

Schmidberger reagierte damit auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Es soll entscheiden, ob das Verbot von Ferienwohnungen auch rückwirkend gelten darf.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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