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Innenminister Boris Rhein: Hessen verbietet Hells Angels

Archivmeldung vom 30.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Boris Rhein (2011) Bild: Dontworry / de.wikipedia.org
Boris Rhein (2011) Bild: Dontworry / de.wikipedia.org

Der hessische Innenminister Boris Rhein hat die beiden Hells Angels Charter „Westend“ und „Frankfurt“ verboten. Innenminister Boris Rhein: „Die beiden verbotenen Charter der Hells Angels verstoßen gegen Strafgesetze. Sie bestehen keineswegs nur aus harmlosen Motorradfahrern, viele Mitglieder sind wegen Gewalt-, Drogen- oder Waffendelikten polizeibekannt. Gegen einige Mitglieder laufen derzeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.“

Das hessische Ministerium des Innern kann als zuständige Behörde Vereinsverbote aussprechen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft. Darüber hinaus muss das Handeln der Mitglieder dem Verein zuzurechnen sein. Beide verbotene Vereine haben nach Ansicht des hessischen Innenministers den tatsächlichen Zweck, in einem bestimmten Gebiet kriminelle Macht zu entfalten und diese Gebiets- und Machtansprüche durchzusetzen. Die Gründung von Ersatzorganisationen ist verboten. Die Kennzeichen der Vereine dürfen weder in der Öffentlichkeit verwendet, noch weiter verbreitet werden.

„Mit dem Verbot dieser rechtswidrigen Strukturen geht der organisatorische Zusammenhalt verloren. Zudem beschlagnahmen wir das Vereinsvermögen, um den Chartern die finanzielle Grundlage zu entziehen. So können sich die verbotenen Rockerclubs nicht mehr länger als Organisationen in der Öffentlichkeit präsentieren“, erklärte Innenminister Boris Rhein.

Wie eng kriminelle Rockergruppierungen und die Organisierte Kriminalität miteinander verbunden sind, belegt das BKA in seinem jüngst veröffentlichten „Bundeslagebild Organisierten Kriminalität“. Demnach stand im Jahr 2010 fast jedes zehnte Ermittlungsverfahren gegen die Organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit einer kriminellen Rockergruppierung.

„Die Sicherheitsbehörden beobachten die hessische Rockerszene intensiv weiter. Sollte gegen das Verbot verstoßen werden, greifen wir hart durch. Hier gilt eine Null-Toleranz-Strategie. Zudem sind auch andere Rockergruppen weiter im Visier unserer Sicherheitsbehörden“, sagte Rhein.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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