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Russische Dissidenten sollen Stipendien und Langzeit-Visa bekommen

Archivmeldung vom 07.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Verschiedene Sichtvermerke (Visa) und andere Kontrollstempel in einem deutschen Reisepass
Verschiedene Sichtvermerke (Visa) und andere Kontrollstempel in einem deutschen Reisepass

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Rund 70 kremlkritische russische Journalisten, die nach Kriegsbeginn mit einem 90-Tage-Schengen-Visum nach Deutschland geflüchtet waren, sollen nach den Plänen der Bundesregierung dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können. Wie der "Spiegel" unter Berufung auf "Regierungskreise" schreibt, sollen ihre Kurzzeit-Visa in langfristige Visa der Kategorie D umgewandelt werden.

Dazu ist die Bundesregierung unter anderem mit den Innenbehörden der Länder Berlin und Sachsen im Gespräch. "Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass regimekritische Kultur- und Medienschaffende aus der Russischen Föderation, die mit einem Schengen-Visum eingereist sind und nunmehr längerfristig in Deutschland bleiben möchten, um ihre Arbeit hier fortzusetzen, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung im Bundesgebiet einholen können", heißt es einem Bericht der "Task Force Russische Fachkräfte" für die Sitzung des Bundeskabinetts an diesem Mittwoch.

Als rechtliche Grundlage für ein dauerhaftes Arbeits- und Bleiberecht der Journalisten kommen demnach zwei Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes infrage. Entweder Paragraf 19c Absatz 3, wonach einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, "wenn an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht". Da die meisten der nach Deutschland geflüchteten russischen Journalisten hier noch keine Festanstellung haben, können ihre Visa auch "zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit" genehmigt werden (Paragraf 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz).

Die Lebenshaltungskosten der Dissidenten sollen vorerst durch Stipendien abgedeckt werden. Diese gelten zunächst für ein Jahr, könnten aber verlängert werden, wenn die Personen nach Ablauf des Jahres noch keine Anstellung gefunden haben oder noch nicht von selbstständiger Arbeit leben können. Finanziert werden die Stipendien aus dem Etat von Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Rund dreieinhalb Millionen Euro werden dafür veranschlagt. Als Gastgeber sollen drei Organisationen fungieren: Reporter ohne Grenzen, Media in Cooperation and Transition (MICT) und die Schöpflin Stiftung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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