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Sozialverband VdK nennt Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger skandalös

Archivmeldung vom 10.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Obdachloser in der Innenstadt: Jugendliche landen oft in der Gosse weil ihnen die Hartz-IV Leistungen vollständig versagt werden (Symbolbild)
Obdachloser in der Innenstadt: Jugendliche landen oft in der Gosse weil ihnen die Hartz-IV Leistungen vollständig versagt werden (Symbolbild)

Foto: Hendrike
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Sozialverband VdK Deutschland hat davor gewarnt, sich von der leicht sinkenden Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger täuschen zu lassen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", weiterhin werde eine beträchtliche Zahl der Leistungsbezieher von den Jobcentern sanktioniert statt gefördert. Nach den Sanktionen bleibe vielen Betroffenen oft noch nicht einmal ihr verfassungsrechtlich garantiertes sozio-kulturelles Existenzminimum. "Und schon dieses ist viel zu gering, um ein gutes und würdevolles Leben führen zu können", so Bentele.

Geradezu ein Skandal sind nach den Worten der VdK-Präsidentin die verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene: "Diese führen dazu, dass sie den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und manchmal sogar wohnungslos werden. Eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung oder Arbeit ist dann nicht mehr möglich." Stattdessen müssten die Ansprüche der Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.

Nach den geltenden Gesetzen können jungen Menschen bis 25 bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, die Regelleistungen zu 100 Prozent gestrichen werden. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß hinzu, kann auch die Miete gekürzt werden.

Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent. Mit 77,4 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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