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Nur noch 39 Prozent der Gesetze im Bundesrat zustimmungspflichtig

Archivmeldung vom 18.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten hat die Föderalismusreform nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" ihr wichtigstes Ziel doch noch erreicht. 2006 hatten sich die damalige große Koalition und der Bundesrat auf eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern verständigt. Dadurch sollte die Wahrscheinlichkeit gegenseitiger Blockaden von Regierung und Bundesrat verkleinert werden.

Mit der Föderalismusreform sollte deshalb vor allem der Anteil der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze reduziert werden. Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD), hatten dabei als Zielmarke "35 bis 40 Prozent" vorgegeben. Eine Auswertung des Bundesrates für die "Süddeutsche Zeitung" zeigt, dass dieses Ziel jetzt erreicht ist. Demnach waren in der nun zu Ende gegangenen Legislaturperiode 38,9 Prozent der Gesetze zustimmungspflichtig (205 von 527).

Von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 waren es noch 53 Prozent. In einigen Legislaturperioden lag der Anteil sogar bei 60 Prozent. Auch in der Legislaturperiode von 2005 bis 2009 war die Vorgabe Stoibers und Münteferings noch nicht erreicht worden.

Die gelungene Teilentflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern dürfte auch die Arbeit der neuen Bundesregierung erleichtern. Schließlich wird eine große Koalition von Anfang an keine Mehrheit in der Länderkammer im Bundesrat haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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