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Datenschutzbeauftragter kritisiert erleichterte Kontoabfragen bei Terrorverdacht

Archivmeldung vom 03.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante Erleichterung von Kontoabfragen bei Terrorverdächtigen kritisiert. "Erweiterungen der Befugnisse - gerade auch bei der Abfrage von Kontostammdaten - sehe ich sehr kritisch", sagte Schaar der Tageszeitung "Die Welt".

Der Kabinettsbeschluss der schwarz-gelben Bundesregierung von Mitte August sieht unter anderem vor, dass Geheimdienste künftig über eine zentrale Datenbank abfragen können, wo ein vermeintlicher Terrorverdächtiger Konten unterhält. Das Parlament muss dem Gesetz noch zustimmen. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten sollte ein Zugriff auf Bankdaten nur noch möglich sein, "wenn konkrete Tatsachen für den Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen. Alles andere würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen." Statt die Abfragen zu erleichtern, wäre es "dringend erforderlich, die Befugnisse der Behörden auf den Prüfstand zu stellen", betonte Schaar.

Die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung wurden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Zehn Jahre später sehen viele Experten nur bescheidene Erfolge. "Man muss es klipp und klar sagen: Wir werden mit all den Meldesystemen ein zweites 9/11 kaum verhindern können", sagte René Brülhart, Leiter der Geldwäsche-Bekämpfung in Liechtenstein und Vizepräsident des Verbandes der Geldwäsche-Behörden weltweit, der Zeitung. Banken sind zwar verpflichtet, verdächtige Transaktionen an Bundeskriminalamt und Finanzaufsicht zu melden. Meist lässt sich der terroristische Hintergrund entsprechender Überweisungen aber kaum erkennen, auch deshalb, weil das Geld in der Regel aus legalen Quellen stammt. Außerdem transferieren Terrorgruppen inzwischen einen Großteil ihrer Gelder außerhalb des regulären Bankensystems. Das bestehende System gegen Terrorismusfinanzierung könne allenfalls dazu dienen, rückwirkend gewisse Verhaltensmuster und Abläufe nachzuvollziehen und Profile von Terroristen und ihren Organisationen zu e! rstellen , sagte Brülhart. "Ein indirekter Nutzen, jedoch verbunden mit erheblichen Kosten und einer noch größeren Erwartungshaltung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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