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Krings will zügige Nachbesserung von Kinderehe-Verbot

Archivmeldung vom 29.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kinderehe und Kinderheirat = Legalisierter Kindesmissbrauch (Symbolbild)
Kinderehe und Kinderheirat = Legalisierter Kindesmissbrauch (Symbolbild)

Bild: http://www.israellycool.com / Eigenes Werk

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Nachbesserungen zum Verbot von Kinderehen zügig zu liefern. "Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Kinderehen vollkommen zurecht im Grundsatz bestätigt", sagte Krings.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor im Ausland geschlossenen Ehen sei ein großer Fortschritt im Schutz von Minderjährigen, welchen die Ampel jetzt nicht gefährden dürfe. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber nun aufgegeben, bis zum 30. Juni 2024 ergänzende Regelungen zu Folgen der Unwirksamkeit der betroffenen Ehen zu schaffen, so der CDU-Politiker.

Die Bundesregierung sei somit dringend zum Handeln aufgefordert, damit im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland auch nach Mitte 2024 nicht vorbehaltlos legalisiert seien. "Es wäre unerträglich, wenn künftig Ehen von 14-Jährigen mit 40-Jährigen in Deutschland Bestand hätten", sagte Krings.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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