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Kompromiss für Berliner Mietenstopp - Inflationsausgleich inklusive

Archivmeldung vom 19.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rot Rot Grün oder "Transnistrien-Koalition" (Symbolbild)
Rot Rot Grün oder "Transnistrien-Koalition" (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen hat sich am Freitagabend auf einen Mietendeckel geeinigt. "Es wird ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt", heißt es einem Beschlusspapier, des Koalitionsausschusses, über das die "Welt" berichtet.

Ab 2022 solle es demnach einen "Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr" geben. Vermieter könnten dann also wieder leicht die Mieten anheben. Dem entsprechenden Gesetz muss noch der rot-rot-grüne Senat zustimmen, dann stimmt das Abgeordnetenhaus ab. Dem Beschlusspapier zufolge dürfen Mieten in dem Zeitraum bis 2025 auch nach einer Modernisierung noch erhöht werden, allerdings ohne eine Genehmigung nur noch in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter und Monat.

Die SPD hatte sich in den vergangenen Tagen strikt gegen eine Absenkung bei laufenden Mietverträgen ausgesprochen - so wie es der Referententwurf der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke) vorsieht. In besonderen Fällen jedoch soll es laut der "Welt" nun doch eine Absenkung geben. So genannte "Wuchermieten" in Höhe von mehr als 120 Prozent der Werte in einer extra angefertigten Mietentabelle des Senats sollen abgesenkt werden - auf eben auf diese 120 Prozent.

Dabei gibt es Zuschläge und Abschläge für gute, beziehungsweise einfache Wohnlagen. Diese Regeln sollen erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Auch in einem weiteren Fall müssen Vermieter eventuell eine Absenkung hinnehmen. So heißt es in dem Beschlusspapier: "Bei Wiedervermitung gilt die Vormiete. Oder, falls die Vormiete höher ist, gilt die Tabellenmiete" - also jene der Senats-Tabelle. Diese Miethöhen liegen teilweise deutlich unter den aktuell marktüblichen Mieten. Der Mietendeckel wird für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Gebäude, die nach 2014 erbaut wurden, sind ausgenommen. Das entsprechende Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und dann rückwirkend ab 18. Juni dieses Jahres gelten. Mieterhöhungen, die seitdem ausgesprochen wurden, wären damit unwirksam.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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