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Brinkhaus will Klagemöglichkeiten gegen Infrastrukturprojekte prüfen

Archivmeldung vom 12.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus (CDU), will offenbar die Klagemöglichkeiten von Bürgern gegen Infrastrukturprojekte einschränken. "Wir können nicht jeden einzelnen Bürgerbelang vor das Gemeinwohl stellen", sagte Brinkhaus den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Er wolle "keinem Bürger das Recht nehmen" zu klagen. "Aber ich will verhindern, dass ein Projekt durch überlange Verfahren praktisch lahmgelegt wird", so der CDU-Politiker weiter. Man solle "mit neuem Blick nochmal schauen, wo und wie man Verfahren straffen und beschleunigen" könne. Wer Klimaschutz und die Verbesserung der Infrastruktur wolle, müsse wissen, "dass das nicht immer nur vor den Haustüren der anderen passieren wird", sagte Brinkhaus.

Er habe "hohen Respekt vor Artenschutz", aber bei den Vorschriften zum Naturschutz habe er "das Gefühl, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu stimmen scheint. Da sind wir vielleicht aus der Balance geraten", so der Unionsfraktionschef weiter. Er regte auch Lockerungen im Datenschutz an: "Auch unser Datenschutzrecht hemmt uns", so der CDU-Politiker. Man müsse "eine neue Balance finden zwischen individuellem Schutz und der Möglichkeit zur Nutzung von Daten", sagte Brinkhaus den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". So müssten etwa Daten, die von Unternehmen an die Verwaltung übermittelt werden müssen, auch von der Verwaltung elektronisch verarbeitet werden können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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