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Staatsanwaltschaft prüft Seehofers Medienarbeit zum Hisbollah-Verbot

Archivmeldung vom 10.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) droht möglicherweise ein Strafverfahren wegen seiner umstrittenen Öffentlichkeitsarbeit beim Hisbollah-Verbot. Wie berichtet, hatte Seehofer den Chefredakteur der "Bild" sowie weitere Medienvertreter exklusiv vorab über geplante Polizeirazzien informiert.

Die "Bild" konnte daraufhin am Tag des Verbots im April 2020 frühzeitig von den Einsätzen in ihrem Videokanal berichten. Oppositionspolitiker hatten die Maßnahme kritisiert. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat jetzt im Hinblick auf den Anfangsverdacht der Verletzung eines Dienstgeheimnisses "einen Prüfvorgang angelegt", bestätigte Behördensprecher Martin Steltner dem Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe). Ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werde, sei noch offen. Unklar ist unter anderem auch, ob sich die "Bild" an die vom Ministerium vorgegebene Sperrfrist gehalten hat.

Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet war, könnte dies den Minister in Bedrängnis bringen. So war 2014 der damalige Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zurückgetreten, nachdem ihn die Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats aus seiner Amtszeit als Innenminister ins Visier genommen hatte.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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