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Bochum droht wegen Sami A. Zwangsgeld von 45000 Euro

Archivmeldung vom 14.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen um den abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A. droht dem Ausländeramt Bochum inzwischen die Zahlung von Zwangsgeld in Höhe von 45000 Euro. Dies bestätigte Klaus Weisel, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Demnach hat die Anwältin des radikal-islamischen Predigers aus Bochum gleich dreimal entsprechende Bußen beantragt, weil die Stadt sich trotz richterlicher Beschlüsse nicht ausreichend bemüht habe, den tunesischen Staatsbürger aus seiner Heimat zurückzuholen.

In einem Fall muss das Oberverwaltungsgericht Münster nun über die Vollstreckung der ersten Geldauflage von 10000 Euro entscheiden. Nach Informationen der Zeitung kann die Stadt Bochum die Einreisesperre gegen den 44-Jährigen aber nicht selbst aufheben lassen. Diese Aufgabe obliegt dem Bundesverwaltungsamt.

Wie weiter zu erfahren war, soll das Auswärtige Amt (AA) eine diplomatische Initiative gestartet haben. Demnach bemühen sich deutsche Stellen um eine Garantie aus Tunis, die etwaige Folter von Sami A. ausschließt. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Bundesverfassungsgericht nach entsprechender Zusage entschieden, einen tunesischen Terrorverdächtigen abzuschieben, dem die Todesstrafe gedroht hätte.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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