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Bundestag beschließt MTA-Reformgesetz

Archivmeldung vom 28.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat das "Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin" beschlossen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Großen Koalition, der Linken und der Grünen gegen die Stimmen der AfD angenommen, die FDP enthielt sich. Ziel der Regelung sei es, die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie "zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln".

Der Gesetzentwurf sei ein "erster und wichtiger Baustein" der Umsetzung des "Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe", schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden. "Unser Gesundheitssystem stellt seine Stärken in dieser Pandemie unter Beweis.

Dazu gehören gut ausgebildete Frauen und Männer in Gesundheitsfachberufen wie die Medizinisch-technischen Assistenten", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu dem Gesetz. Mit dem MTA-Reformgesetz modernisiere man ihre Ausbildung, schaffe auch hier das Schulgeld ab und stelle für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sicher. "Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden." Vorgesehen ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung. Für die Ausbildung Schulgeld zu erheben, soll künftig verboten sein. Geplant ist ferner, die bisherige Berufsbezeichnung durch die Berufsbezeichnung "medizinische Technologin und medizinischer Technologe" im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zu ersetzen. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf.

Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang beibehalten werden. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz zu ändern, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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