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Kelber droht mit Stopp der elektronischen Patientenakte

Archivmeldung vom 06.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ulrich Kelber (2019)
Ulrich Kelber (2019)

Bild: Screenshot Video: "ARD Video MOMA: "Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber" / Eigenes Werk

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, droht, die für 2021 geplante bundesweite elektronische Patientenakte zu stoppen. Das geht aus der Stellungnahme des BfDI zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hervor, über welche "Handelsblatt Inside Digital Health" berichtet.

Darin heißt es: "Als Aufsichtsbehörde obliegt es mir, [...] aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, das heißt, zum Beispiel den Krankenkassen gegebenenfalls zu untersagen, ihren Versicherten eine datenschutzgesetzlichen Vorgaben widersprechende elektronische Patientenakte anzubieten."

Im Entwurf des PDSG, den das Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedet hat, heißt es, dass Versicherte die Einsicht in ihre digitale Akte zum Start 2021 nur über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Computer möglich sein wird. Versicherte, die kein mobiles Endgerät oder keinen Computer haben oder dafür nicht nutzen wollen, haben demnach keinen direkten Zugriff auf ihre Daten.

"Damit steht der Gesetzentwurf [...] in Widerspruch zu zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben", heißt es in der BfDI-Stellungnahme. Erst ab 2022 müssen die Krankenkassen in ihren Geschäftsstellen entsprechende Lese-Terminals aufstellen, sieht das PDSG vor. Der BfDI hält es außerdem für nicht vertretbar, dass nicht allen Versicherten die Möglichkeit eines feingranularen Berechtigungskonzepts offenstehe: Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Versicherte ab 2022 jedes Dokument in der Patientenakte einzeln für ihren Arzt freigeben können – allerdings nur bei Nutzung eines mobilen Endgeräts oder Computers.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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