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Doppelte Staatsangehörigkeit: Deutliche Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an Vorlage des Innenministeriums zur Abschaffung des Optionszwangs

Archivmeldung vom 14.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Dr. Ulrich Schneider Bild: Der Paritätische Gesamtverband
Dr. Ulrich Schneider Bild: Der Paritätische Gesamtverband

Auf scharfe Kritik des Paritätischen stößt die Absicht des Innenministeriums, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Abschaffung der Optionspflicht für hier geborene Kinder ausländischer Eltern mit weiteren Bedingungen zu verknüpfen. Der Verband fordert die Regierung auf, die Abschaffung der Optionspflicht "ohne Wenn und Aber" umzusetzen.

"Wir brauchen auch vom Gesetzgeber das klare Signal: Ihr gehört dazu, von Beginn an und ohne Bedingungen" erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Die vom Innenministerium vorgesehene Regelung, wonach zusätzliche Bedingungen an die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit geknüpft werden, ist nach Ansicht des Verbandes ein Signal des Misstrauens. Ulrich Schneider: " Es ist erstaunlich, welche Pirouetten und Hakenschläge die Politik immer wieder vollführt, wenn es um Fragen der bedingungslosen Integration von Zuwandern geht."

Alle Kinder ausländischer Eltern, die schon mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben, sich also hier niedergelassen haben, müssen endlich dauerhaft die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, fordert der Verband. Bei ihnen werde zu Recht davon ausgegangen, dass die Kinder in der Regel hier aufwachsen.

Der Verband reagiert damit auf einen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der nicht die Abschaffung, sondern nur eine Modifikation der bestehenden Regelung vorsieht. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf danach nur behalten, wer einen Schulabschluss im Inland erworben hat oder sich mindestens zwölf Jahre, davon zwischen dem zehnten und sechzehnten Lebensjahr mindestens vier Jahre, im Inland aufgehalten hat.

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (ots)

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