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Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Sätze "noch verfassungsgemäß"

Archivmeldung vom 09.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hält die aktuellen Hartz-IV-Sätze für "derzeit noch verfassungsgemäß". "Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts.

Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der Sätze sei insgesamt "tragfähig begründbar", in einzelnen Punkten müsse jedoch noch nachgebessert werden. So müssten zum Beispiel bei den Strompreisen, der Mobilität oder bei den Pauschalen für die Anschaffung von langlebigen Gütern wie Kühlschrank oder Waschmaschine Nacherhebungen angestellt werden.

Derzeit liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 391 Euro pro Monat, nach einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums soll er zum Jahreswechsel auf 399 Euro steigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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