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Müller kritisiert Bundesnotbremse

Archivmeldung vom 14.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Michael Müller (2018)
Michael Müller (2018)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), hat den Kabinettsbeschluss zur Bundesnotbremse kritisiert. "Wir müssen doch sehen, dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen. Es seien doch wichtige Erfahrungen zu sehen, wie etwas in der Gastronomie oder in der Kultur funktioniere, sagte er am Dienstag in der Sendung RBB Spezial.

Er hoffe deshalb, dass diese Erfahrungen in den Beratungen des Bundestages noch Einfluss finden werden. Müller befürwortete allerdings, dass es mit der Bundesnotbremse einen "anderen Rechtsrahmen" gebe, der "auch ein Stück mehr juristische Sicherheit" gibt. "Wenn in einem Bundesgesetz geregelt ist, was geht und was nicht geht, das kann auch eine Hilfe sein", sagte Müller im RBB-Fernsehen.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, stellte noch einmal klar, dass die FDP das Vorhaben ablehnt. "Dass wir eine Verordnungsermächtigung des Bundes aufnehmen, die alles, was die Länder machen, konterkarieren kann, ist mit den Freien Demokraten nicht zu machen."

Vor allem gegen eine Ausgangssperre wende sich die FDP. Mehrere Verwaltungsgerichte hätten Ausgangssperren gekippt, mit der Begründung, sie trügen zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens nichts bei. "Das ist ein sehr massiver Eingriff in die Grundrechte", so Kubicki. Vor dem Hintergrund, dass Ausgangssperren für die Gesamtbevölkerung gelten würden, also auch für bereits Geimpfte, sagte er weiter: Man könne "Geimpften und Genesenen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, nicht verbieten, nachts nach 21 Uhr auf die Straße zu gehen." Wenn diese nicht gesondert berücksichtigt würden, werde das Gesetz in Karlsruhe keinen Bestand haben.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)


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