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Auch Union muss über Lobbyisten informieren

Archivmeldung vom 23.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CDU Deutschlands
Bild: CDU Deutschlands

Nach der SPD-Fraktion muss auch die Union im Bundestag kurzfristig ihre bislang geheim gehaltene Liste mit Lobbyvertretern veröffentlichen, denen sie Zugang zum Parlament gewährt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Bundestagsverwaltung auf eine Eilklage des Berliner "Tagesspiegel" dazu verpflichtet, die gesamte Liste offen zu legen.

Das aktuelle und dringende Interesse der Presse an den Auskünften überwiege das Interesse von Fraktionen und Verbänden an Vertraulichkeit, entschieden die Richter (Az. 27 L 126.15), wie der "Tagesspiegel" (Sonnabend-Ausgabe) berichtet. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, nähere Informationen zum "Einfluss betroffener Interessenvertreter, vor allem solcher privatwirtschaftlicher Unternehmen, auf Abgeordnete des Bundestags und damit auf die politische Willensbildung" zu erhalten. Wähler müssten sich über diesen Aspekt ein Urteil bilden können, hieß es.

Der Beschluss ist sofort vollziehbar. Der Bundestag will die Vollziehung aber noch stoppen und hat Beschwerde erhoben. Darüber will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in den nächsten Wochen abschließend entscheiden. Gibt auch das OVG dem Eilantrag statt, kann der Bundestag die Herausgabe der Daten nicht mehr verhindern.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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