Klingbeil will Ausweispflicht zur Eindämmung illegaler Beschäftigung
Archivmeldung vom 01.08.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićFür eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops oder Nagelstudios künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Das geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD)
hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland"
berichten. Danach soll das Friseur- und Kosmetikgewerbe künftig zu den
Branchen gehören, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung besteht und für die deshalb verschärfte
Regelungen gelten.
Zu diesen Branchen zählen bisher unter anderem
das Bau- und das Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Werden
keine Ausweisdokumente mitgeführt, droht den Beschäftigten ein Bußgeld
von bis zu 5.000 Euro.
Die Branchen des Friseur- und
Kosmetikgewerbes seien nach Beobachtungen und Feststellungen der
Zoll-Sondereinheit "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) "besonders
stark" von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen, heißt es
in der Begründung für ein "Gesetz zur Modernisierung und
Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung". "Ohne
Ausweismitführungspflicht ist die Identifizierung der im Rahmen der
Prüfungen angetroffenen Personen häufig sehr aufwändig", wird
argumentiert.
Bei Kontrollen der FKS würden häufig nur Bilder von
Personaldokumenten auf Mobilfunktelefonen vorgezeigt oder ungenügende
Ausweise wie Krankenkassenkarten vorgelegt. "Etwaige Fälschungen von
Ausweisdokumenten können in derartigen Fällen nicht erkannt werden",
heißt es.
Durch die Gesetzesänderungen soll die Zolleinheit FKS
zudem verpflichtet werden, eine etwaige Schwarzarbeit "unverzüglich" an
die Jobcenter zu melden, um im Fall des Bürgergeldbezugs Sanktionen zu
verhängen. "Die Rückmeldungen der Behörden der Zollverwaltung versetzen
die Jobcenter in die Lage, im Anschluss etwaige leistungsrechtliche
Entscheidungen für den Bezug von Bürgergeld zu treffen", heißt es in der
Begründung. "Wenn das Sozialsystem ausgenutzt und neben dem
Bürgergeldbezug schwarzgearbeitet wird, muss angemessen darauf reagiert
werden können", argumentiert das Finanzministerium. Der Gesetzentwurf
soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur