Hubig spricht sich für Prüfung von AfD-Verbotsverfahren aus

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. "Meine Überzeugung ist: Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen", sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen."
Die
SPD-Politikerin hob hervor, dass ein Parteiverbot "das schärfste
Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten
Feinden" sei. Es sei deshalb "gut und richtig, dass es dafür hohe Hürden
gibt. Und deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige Prüfung".
Das
Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017 daran, dass die Partei
aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu unbedeutend war. "Daran würde
ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegenwärtig nicht scheitern", sagte
Hubig. Zugleich hob die Justizministerin hervor: "Das Verbotsverfahren
darf aber kein Ersatz sein für eine politische Bekämpfung der AfD. Die
Wählerinnen und Wähler der AfD sind nicht alle Rechtsextremisten oder
Verfassungsfeinde." Diese Menschen müsse die Politik "zurückgewinnen und
zeigen, dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen
kümmert", sagte Hubig den Funke-Zeitungen.
Das Bundesamt für
Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als gesichert
rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nach einer Klage der Partei
sagte der Nachrichtendienst jedoch zu, eine entsprechende Beobachtung
der AfD bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts
auszusetzen. Die Union bleibt skeptisch. Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) hatte zuletzt gesagt, ein Verbotsverfahren leite Wasser
auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, sie "aus der Mitte heraus
wegzuregieren".
Quelle: dts Nachrichtenagentur