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Friedrich will auch im Bundestag gegen NPD-Verbotsantrag stimmen

Archivmeldung vom 25.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hans-Peter Friedrich Bild: Henning Schacht / de.wikipedia.org
Hans-Peter Friedrich Bild: Henning Schacht / de.wikipedia.org

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat angekündigt, auch im Bundestag gegen ein NPD-Verbotsverfahren zu stimmen. "Jedes Verfassungsorgan muss für sich entscheiden und muss die Entscheidung dann auch verantworten. Auch als Mitglied des Bundestages werde ich gegen einen Antrag stimmen", sagte Friedrich dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Vergangenen Mittwoch hatte das Bundeskabinett beschlossen, keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD zu stellen. Zuvor hatten die fünf Bundesminister der FDP einen NPD-Verbotsantrag der Regierung abgelehnt. Die Länder wollen weiterhin an ihrem Antrag auf ein NPD-Verbot festhalten. Der Bundestag soll im April darüber abstimmen, ob das Parlament mit einem eigenen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht auftritt.

Tillich: Länder halten an NPD-Verbotsantrag fest

Die Bundesländer halten nach Ansicht von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) an einem NPD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht fest. "Wir sind davon überzeugt, dass es sich um eine kämpferisch-rassistische und auch ausländerfeindliche Partei handelt, deswegen gilt es, die NPD zu verbieten", sagte Tillich dem "Bericht aus Berlin".

Er gehe davon aus, dass es bei der "15:1-Entscheidung" bleibe, dass also alle Bundesländern außer Hessen hinter dem Antrag stünden. Hessen hatte sich im Bundesrat als einziges Bundesland der Stimme enthalten. Der Antrag sei stichhaltig genug, um vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen zu können, so Tillich weiter. "Wir haben im Vorlauf ja auch die Vereinbarung zwischen den Innenministern gehabt, sämtliche V-Leute auch abzuziehen. Das heißt, die Innenministerien der Länder haben die Schlussfolgerung auch aus dem vergeblichen Verbotsverfahren 2003 gezogen", so der sächsische Ministerpräsident. Die Bundesregierung hatte zuletzt entschieden, dennoch keinen entsprechenden Antrag zu stellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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