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Gutachten stärkt Remmels Jagdgesetz

Archivmeldung vom 17.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Johannes Remmel Bild: gruene.landtag.nrw.de
Johannes Remmel Bild: gruene.landtag.nrw.de

Im Streit ums geplante Jagdgesetz stärkt ein Rechtsgutachten Minister Johannes Remmel (Grüne) auf breiter Front den Rücken. Mit der ökologischen Ausrichtung des Gesetzes überschreite das Land NRW seine Kompetenzen nicht; die Festlegung, dass Tiere nur noch "aus einem vernünftigen Grund" getötet werden dürfen, schränke das Jagdrecht nicht über Gebühr ein, schreibt Verfassungsrechtler Thomas Dünchheim von der Kanzlei Hogan Lovells aus Düsseldorf. Das gut 70 Seiten starke Gutachten liegt der Neuen Rhein/Ruhr Zeitung (NRZ) vor.

Dünchheim, früher für die CDU Bürgermeister in Monheim und jetzt als Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei tätig, räumt wesentliche Streitfälle zum neuen Jagdgesetz ab. Die Jagdsteuer - wenn sie denn kommt - sei verfassungsgemäß ausgestaltet, erklärt Dünchheim. Die Beschränkung des Katalogs der jagdbaren Arten stelle keinen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Jäger dar und sei überdies auch nicht gravierend. Auch die Einführung eines jährlichen Schießnachweises hält der Jurist für zulässig. Die Jäger und andere Verbände wollen morgen vorm Landtag gegen das neue Gesetz demonstrieren. Eine Großdemo mit bis zu 10000 Teilnehmern ist bei der Polizei angemeldet.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung (ots)

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