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Beckstein: "Unterstützung im Terrorfall und Schutz der deutschen Zivilbevölkerung muss wesentliche Aufgabe der Bundeswehr werden"

Archivmeldung vom 11.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

"Äußere und innere Sicherheit lassen sich heute nicht mehr klar voneinander trennen. Insbesondere die Bedrohungen durch den internationalen islamistischen Terrorismus erfordern ein erweitertes Aufgabenverständnis für unsere Bundeswehr.

Die Unterstützung im Terrorfall und damit der Schutz der deutschen Zivilbevölkerung muss deshalb künftig eine wesentliche Aufgabe der Bundeswehr bei Gefahrenlagen von nationaler Bedeutung werden", erneuerte Innenminister Dr. Günther Beckstein seine Forderungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern anlässlich der Sicherheitspolitischen Konferenz des Bundesministeriums der Verteidigung "IMPULSE 21" am 10. November 2006 in Berlin.

Beckstein betonte, dass der Einsatz der Bundeswehr bei großen Schadensereignissen und bei besonderen Terrorlagen aufgrund ihrer spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Möglichkeiten für die Innere Sicherheit außerordentliche Bedeutung hat und unverzichtbar ist. "Wir benötigen einplanbare und ausreichende Ressourcen, insbesondere wenn terroristische Anschläge mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen drohen. Gefahrenlagen aus der Luft können nur mit militärischen Mitteln wirksam abgewehrt werden", unterstrich Beckstein. Der Minister machte deutlich, dass das für diese Fälle vorgesehene Luftsicherheitsgesetz ohne hinreichend klare Grundlage in der Verfassung nicht ausreicht. Beckstein begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung einvernehmlich die Notwendigkeit einer Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens sieht. "Ich halte es für unerlässlich, durch eine Änderung der Artikel 35 und 87a des Grundgesetzes im Falle terroristischer Bedrohungen die originären Zuständigkeiten der Streitkräfte für die Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See her klarzustellen. Außerdem müssen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz der Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte geschaffen werden und der Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung bei der Verhinderung eines unmittelbar drohenden Unglücksfalls ermöglicht werden. Bei der notwendigen Verfassungsänderung geht es nicht um eine Vermengung von Bundeswehr und Polizei, sondern ausschließlich um eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung, bekräftigte Beckstein.

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern

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