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Krings kritisiert SPD-Chef Schulz für Äußerungen zu G20-Krawallen

Archivmeldung vom 13.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Günter Krings (2017)
Günter Krings (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hat SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz scharf dafür kritisiert, dass dieser im Zusammenhang mit den G20-Ausschreitungen von Terrorismus gesprochen habe. "Mir ist nicht bekannt, dass der Kanzlerkandidat der SPD über besondere Kompetenzen im Strafprozessrecht verfügt", sagte Krings dem "Handelsblatt".

"Die Politik tut gut daran, voll und ganz auf die Expertise und die Unabhängigkeit der Strafjustizbehörden zu setzen." Insbesondere der Generalbundesanwalt könne selbst am besten beurteilen, von wem die Strafverfahren am effektivsten geführt werden, sagte der CDU-Politiker. "Die Politik sollte die Strafjustiz ihre Arbeit machen lassen und sich vor allem in Hamburg darauf konzentrieren, die etwa im Umfeld der Roten Flora rechtsfreien Räume und damit den Nährboden für linksextreme Gewalt zu beseitigen", so Krings.

Nach den schweren Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg hatte Schulz mit Blick auf die mutmaßlichen Täter von "marodierenden Banden" gesprochen, die für sich keinerlei politische Legitimation in Anspruch nehmen könnten. "Das hat Züge von Terrorismus", sagte der SPD-Chef bei einem Besuch am Montag in Ingolstadt. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), warnte vor vorschnellen Schlüssen bei der Aufarbeitung der Gewaltexzesse in Hamburg. Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bemesse sich ausschließlich nach klaren strafjuristischen Vorgaben im Gerichtsverfassungsgesetz, sagte Heveling dem "Handelsblatt".

Im Fall der G20-Krawalle habe man es mit schweren Straftaten zu tun, etwa Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung oder versuchten Tötungsdelikten. "Das alles ist die Vorstufe von Terrorismus, ist aber wohl noch nicht vom Terrorismusstrafrecht erfasst", sagte der CDU-Politiker. "Wichtig ist, dass die Täter schnell ermittelt werden, ihnen wegen der schweren Gewaltdelikte rasch der Prozess gemacht wird und sie hart best! raft wer den."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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