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Hamburgs Innensenator: Druck durch NPD-Verbotsverfahren zeigt Wirkung

Archivmeldung vom 27.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Michael Neumann Bild: Northside - wikipedia.org
Michael Neumann Bild: Northside - wikipedia.org

Der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) sieht in dem NPD-Verbotsverfahren einen Grund für die schwere Krise der Partei: "Der zunehmende Druck, auch durch das begonnene Verbotsverfahren, zeigt endlich Wirkung", sagte Neumann der "Welt". Nun müsse auch zivilgesellschaftlich, durch Aufklärung und gute Politik "diesen Herrschaften der politische Boden in unserem Land entzogen werden", forderte der Innensenator. Neumann sagte zudem, es werde jetzt auch für den Letzten offenbar, wessen Geistes Kind diese Partei sei.

Zuvor war bekannt geworden, dass der frühere NPD-Vorsitzende Holger Apfel wenige Tage nach seinem Rücktritt vom Spitzenamt auch aus der Partei ausgetreten ist.

Verfassungsrichter: Karlsruhe beim NPD-Verbotsverfahren nicht an EU-Hürden gebunden

Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellte Hürde, wonach bei einem Parteiverbot eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bestehen müsse, wird beim NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht laut dem Verfassungsrichter Peter Müller eine untergeordnete Rolle spielen. "Bei der Auslegung des Grundgesetzes berücksichtigen wir die Wertungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableitet. Eine weitergehende Bindung gibt es aber nicht", sagte Müller der "Welt". "In der Normenhierarchie hat die Europäische Menschenrechtskonvention den Rang eines einfachen Gesetzes."

Der frühere saarländische Ministerpräsident machte zudem deutlich, dass die Entscheidung von Bundesregierung und Bundestag, sich dem NPD-Verbotsantrag des Bundesrats nicht anzuschließen, die Erfolgsaussichten des Verfahrens nicht mindere. "Es reicht, wenn ein Verfassungsorgan den Antrag stellt. Ob sich andere anschließen, ist für den Gang des Verfahrens ohne Belang", betonte Müller.

Holger Apfel aus NPD ausgetreten

Ex-NPD-Chef Holger Apfel hat nach seinem Rücktritt als Parteichef und Fraktionsvorsitzender im sächsischen Landtag laut eines Berichtes von "NDR Info" nun angeblich auch seinen Parteiaustritt erklärt. Der Sender berichtet, Apfel komme damit einem Parteiausschlussverfahren zuvor. Grund sei angeblich eine "parteiinterne Intrige", die von Protagonisten aus seinem engsten politischen Umfeld angezettelt worden sein soll. Das Präsidium der NPD soll ihn deshalb in einer Krisensitzung am Sonntagabend zu einer "rückhaltlosen Aufklärung der Vorgänge" aufgefordert und ihm mit einem Parteiausschlussverfahren gedroht haben. Eine Quelle für seinen Bericht nennt der Sender nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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